Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Kontoauszügen. Als Faustregel wird jedoch empfohlen, Rechnungen und Kontoauszüge für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren aufzubewahren.
Für Geschäftskunden gelten gesetzliche Fristen im Handels- und Steuerrecht für die Aufbewahrung von Kontoauszügen – i. d. R. 10 Jahre zuzüglich dem Rest des laufenden Jahres. Darüber hinaus gelten für steuerliche Aspekte seit dem 01.01.2015 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) – weitere Informationen finden Sie hier.
Auf das Online-Banking Ihrer Sparkasse können Sie vertrauen. Es ist sicher, bequem und enorm praktisch. Es eröffnet Ihnen viele Möglichkeiten, Online-Services rund um Ihr Konto zu nutzen.
Mit dem Online-Antrag "Jetzt Online-Banking beantragen" können Sie erstmalig die Zugangsdaten anfordern, wenn für Sie bisher noch kein Online-Banking-Vertrag besteht. Starten Sie bitte mit Schritt 1.
Für die Beantragung Ihres Online-Banking-Zugangs benötigen Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte), die Sie für Ihr Girokonto erhalten haben. Wir benötigen die Kartennummer Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte), um Ihre Identität zu bestätigen.
Starten Sie den Prozess mit einem Klick auf die unten stehende Schaltfläche. Nachdem wir Ihren Online-Banking-Zugang freigeschaltet haben, erhalten Sie einen Registrierungscode für Ihre S-pushTAN-App per SMS oder per Brief.
Die S-pushTAN-App benötigen Sie, um damit im Banking Transaktionen wie z.B. eine Überweisung, freizugeben. Nachdem wir Ihren Online-Banking-Zugang freigeschaltet haben, sollten Sie diese App auf Ihrem Smartphone installieren und mit dem zuvor erhaltenen Registrierungscode aktivieren.