Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Kontoauszügen. Als Faustregel wird jedoch empfohlen, Rechnungen und Kontoauszüge für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren aufzubewahren.
Für Geschäftskunden gelten gesetzliche Fristen im Handels- und Steuerrecht für die Aufbewahrung von Kontoauszügen – i. d. R. 10 Jahre zuzüglich dem Rest des laufenden Jahres. Darüber hinaus gelten für steuerliche Aspekte seit dem 01.01.2015 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) – weitere Informationen finden Sie hier.
Die kostenfreie App unterstützt Sie bei Ihrem Banking. Sie erteilen Ihre Freigabe individuell und sicher direkt an Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie können das pushTAN-Verfahren sowohl mit Mobile-Banking-Apps, wie Sparkasse, als auch im Online-Banking oder in Verbindung mit Ihrer Finanz-Software nutzen.
Laden Sie sich jetzt Ihre App kostenfrei herunter1:
Weitere Informationen zum Online-Banking mit pushTAN erhalten Sie hier.
1 Der Hersteller Huawei hat mit der AppGallery einen eigenen Android-App-Store entwickelt und bietet darüber Apps für seine neuen und künftigen Geräte an. Für Huawei-Geräte, die vor dem 9. November 2019 erschienen sind, kann der Google-Play-Store genutzt werden. Für neuere Geräte (z. B. die Mate-30- und P40-Reihe) ist dies nicht möglich. Besitzer solcher Geräte können die Sparkassen-Apps nicht herunterladen und nutzen. Derzeit finden Abstimmungen zwischen Huawei und der Sparkassen-Finanzgruppe statt, um zu prüfen, ob und wie die Apps der Sparkassen über die AppGallery bereitgestellt werden können. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald dies der Fall ist.