Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.
Avalprovision für die Gewährung von Online-Bürgschaften | 2,39 % p.a. |
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Bearbeitungsgebühr für Online-Bürgschaften pro Urkunde | 0,00 Euro |
Avalprovision für die Gewährung von sonstigen Bürgschaften | 3,50 % p.a., mindestens 7,50 Euro pro Quartal |
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Bearbeitungsgebühr für sonstige Bürgschaften pro Urkunde | 100,00 Euro |
Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner. Entweder Ihre Sparkasse übernimmt eine Einzelbürgschaft für Sie. Oder Sie vereinbaren gleich einen Avalkredit-Rahmen, wenn Sie häufiger eine Bürgschaft benötigen.
Ihre Sparkasse bietet Ihnen verschiedene Arten von Bürgschaften:
Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Materialkosten. Im Gegenzug erwartet Ihr Kunde von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungs-Bürgschaft.
Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.
Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werkhalle, ein Büro oder ein Ladenlokal. Ihr Vermieter verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.
Ihr Auftrag ist ordnungsgemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihr Kunde hat jetzt einen Gewährleistungsanspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt oder Mängel hat.
Mit der Gewährleistungs-Bürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse gegenüber Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.
Mit einer Prozess-Bürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozesskosten ab, solange das Gerichtsurteil vorläufig vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Durch die Vertragserfüllungs-Bürgschaft erhält Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungs-Bürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern. Der Bürgschaftsbetrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftragssumme. Je nach Ausschreibungsdauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.