Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Kontoauszügen. Als Faustregel wird jedoch empfohlen, Rechnungen und Kontoauszüge für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren aufzubewahren.
Für Geschäftskunden gelten gesetzliche Fristen im Handels- und Steuerrecht für die Aufbewahrung von Kontoauszügen – i. d. R. 10 Jahre zuzüglich dem Rest des laufenden Jahres. Darüber hinaus gelten für steuerliche Aspekte seit dem 01.01.2015 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) – weitere Informationen finden Sie hier.
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