Die Sparkasse wird sich aufgrund der BGH-Entscheidung vom 20.03.2018 (Az.: XI ZR 309/16) gegenüber Verbrauchern nicht mehr auf die bisherige Aufrechnungsklausel nach Nr. 11 AGB-Sparkassen berufen.
Schlichtungsstelle
Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken der Geschäftsbedingungen benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
Bitte beachten Sie, dass hier auch Bedingungen für Produkte enthalten sein können, deren Nutzung Sie aktuell nicht mit Ihrer Sparkasse vereinbart haben. In diesem Fall sind die entsprechenden Ausführungen und Kundenbedingungen für Sie gegenstandslos. Die Bedingungen entfalten erst im Zusammenwirken mit den jeweiligen Produktverträgen (zum Beispiel Karten-Vereinbarung, Online-Banking-Vereinbarung) ihre Wirkung.