Sehnsüchtig wurde er erwartet, denn mit diesem Tag beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Sie treffen nun ihre eigenen Entscheidungen und sind nach dem Gesetz voll geschäftsfähig.
Sie haben nun neue Möglichkeiten und können z. B. selbstständig ein Konto führen oder Verträge abschließen. Daraus ergeben sich natürlich auch viele Fragen. Was sich in Bezug auf Ihre Finanzen ändert, und welche Dinge neu organisiert werden sollten, erfahren Sie bei uns.
Hierfür benötigen wir Ihre aktuellen persönlichen Daten.
wir gratulieren Ihnen ganz herzlich zum Geburtstag und wünschen alles erdenklich Gute!
Viel Freude mit Ihrem ganz besonderen Geburtstagsgeschenk.
Gut abgesichert auf Reisen
Nein, Sie benötigen kein neues Girokonto. Mit der Volljährigkeit ist allerdings eine Aktualisierung Ihrer Unterschrift und Ihrer persönlichen Daten anhand des Personalausweises notwendig. Nur so haben Ihre Entscheidungen auch vor dem Gesetz bestand.
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren.
Ihr VogtlandGiro young ist in der Regel kostenfrei, eine genaue Übersicht der Preise und Leistungen finden Sie hier.
Mit Ihrem 18. Geburtstag endet die Zugriffsberechtigung Ihrer Eltern auf das Konto und das ggf. bereits eingerichtete Online-Banking. Sie bestimmen selbst, ob Ihre Eltern z.B. in Notfällen oder bei einem Auslandsaufenthalt Zugriff auf Ihr Konto haben sollen. In diesem Fall können Sie eine Kontovollmacht hinterlegen.
Vollmachten können Sie in unseren Filialen zusammen mit der zu bevollmächtigenden Person erteilen. Bitte bringen Sie und Ihre bevollmächtigte Person ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldebestätigung) mit.
Nein, Sie benötigen keine neue Sparkassen-Card für Ihr Konto. Mit Ihrer Karte können Sie sicher bargeldlos und kontaktlos bezahlen. Sofern Sie noch keine Sparkassen-Card für Ihr Konto besitzen, können Sie diese bei uns in der Filiale bestellen. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin.
*Sofern im Text von Sparkassen-Card, Kreditkarte Basis und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
In diesem neuen Lebensabschnitt ist es entscheidend, deine finanzielle Bildung zu erweitern. Die Sparkasse bietet Beratungsdienste an, um dir dabei zu helfen, ein Verständnis für Budgetierung, Sparen, Investitionen und den Aufbau einer soliden finanziellen Zukunft zu entwickeln. Unser Team von Beraterinnen und Beratern steht dir jederzeit zur Verfügung, um deine Fragen zu beantworten und dir individuelle Lösungen anzubieten.
Wenn Ihre Eltern bisher ein Depot auf Ihren Namen eingerichtet haben, geht mit dem Tag der Volljährigkeit nun die rechtliche Verantwortung auf Sie über. Damit benötigen wir nun Ihre aktuelle Unterschrift und einen Legitimationsnachweis in Form eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Sofern uns beides nicht schon vor Ihrem 18. Geburtstag vorliegt, müssen wir ab dem Tag Ihrer Volljährigkeit die Verfügung vorübergehend beschränken. Wir können damit keine bestandsmindernden Umsätze (z.B. Verkäufe, Auszahlpläne oder Tauschpläne) ausführen. Kommen Sie also persönlich mit Ihren Unterlagen vorbei und wir legitimieren Sie direkt Vorort.
Auch mit einem kleinen Budget lässt sich einiges erreichen. Die Devise dabei ist regelmäßig und langfristig Geld anzulegen. Das funktioniert sehr gut mit einem ETF- oder Fondssparplan. Ausgerichtet auf Ihre persönlichen Ziele und Ihren Anlegertyp gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gerne.
Freistellungsauftrag erteilen und Rendite steigern.
Ein Freistellungsauftrag ist wie ein spezieller "Zauber" für dein Geld, der dir hilft, mehr von deinem verdienten Geld zu behalten. Wenn du Geld auf einem Konto hast, zum Beispiel bei deiner Sparkasse, musst du normalerweise einen Teil davon als Steuern an den Staat abgeben. Das nennt man Kapitalertragssteuer. Ein Freistellungsauftrag ist wie eine Art Schutzschild für dein Geld vor Steuern.
Du kannst einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten. Dort kannst du angeben, bis zu welchem Betrag du steuerfrei bleiben möchtest. Wenn du dann zum Beispiel Zinsen auf dein Konto erhältst oder Gewinne aus bestimmten Geldanlagen, werden diese Beträge nicht besteuert, solange sie innerhalb des von dir festgelegten Freistellungsbetrags bleiben.
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