Aufgrund der wachsenden Anforderungen an Sicherheit durch die Einführung der Payment Services Directive 2 (PSD2) empfiehlt Ihre Sparkasse Ihnen das neue chipTAN-Verfahren. Zukünftig werden daher keine HBCI-DDV-Verträge mehr angeboten. Die benötigten TANs generieren Sie dabei im chipTAN-Verfahren durch Ihre Sparkassen-Card1 oder eine Banking-Card und einen Kartenleser.
1 Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie zur Umstellung des Verfahrens tun müssen, wenn Sie aktuell noch das HBCI-Verfahren beziehungsweise das chipTAN-Verfahren mit einer V-Wertkarte nutzen.